Anlage eines Verzeichnisses der eigenen Person und Werke durch den Künstler, bei der das Verzeichnen in doppeltem Sinn wirkt: als Katalogisierung und als optische Verzerrung. Die Selbstverzeichnung nimmt Werkverzeichnis, Biografie und Provenienz vorweg und legt dabei deren Beglaubigungsmechanismen offen.